Externer Datenschutzbeauftragter

Nutzen Sie unsere Expertise und benennen Sie einen unserer Rechtsanwälte als externer Datenschutzbeauftragter Ihrer Organisation.

Ein externer Datenschutzbeauftragter als zentrale Anlaufstelle

Der externe Datenschutzbeauftragte ist in vielen Organisationen der erste Ansprechpartner für datenschutzrechtliche Fragen. Wegen der erheblichen Bußgeld- und Schadensersatzrisiken der DSGVO ist es daher essenziell, dass er die erforderliche Zuverlässigkeit und Qualifikation aufweist. Denn nur ein externer Datenschutzbeauftragter, der seine Pflichten und Aufgaben anforderungsgemäß und gewissenhaft wahrnimmt, steigert das Datenschutzniveau in der gesamten Organisation. Die Benennung als externer Datenschutzbeauftragter ist daher eine verantwortungsvolle Aufgabe und sollte nur an einen erfahrenen Dienstleister übertragen werden.

Scheja & Partner als externer Datenschutzbeauftragter Ihrer Organisation

Die Datenschutzkanzlei Scheja & Partner zeichnet sich als externer Datenschutzbeauftragter durch folgende Herausstellungsmerkmale aus:

  • Qualifikation und Spezialisierung: Bei Scheja & Partner führen ausschließlich Rechtsanwält*innen die Datenschutzberatung als externer Datenschutzbeauftragter durch. Sämtliche unserer Rechtsanwält*innen sind auf das Datenschutzrecht spezialisiert und verfügen über entsprechende Zertifizierungen anerkannter Organisationen. Sie weisen daher umfassende Kenntnisse auf diesem komplexen Rechtsgebiet auf.

  • Umfangreicher Erfahrungsschatz und guter Ruf: Seit dem Jahr 2000 beraten wir neben nationalen und internationalen Konzernen und Unternehmen verschiedenster Branchen auch öffentliche Stellen. Zumeist verfügen wir hierbei über die Benennung als externer Datenschutzbeauftragter. Durch unsere langjährige Expertise gewährleisten wir eine rechtskonforme und praktikable Beratung unserer Mandanten. Auch deshalb genießen wir nicht nur bei unseren Mandanten, sondern auch bei den Aufsichtsbehörden einen seriösen Ruf.

  • Aktuelle Entwicklungen im Blick: Auch wenn seit der Einführung der DSGVO schon einige Zeit vergangen ist, bestehen nach wie vor Rechtsunsicherheiten bei ihrer Auslegung und Anwendung. Regelmäßig veröffentlichte aufsichtsbehördliche Stellungnahmen und Gerichtsurteile helfen dabei, Unsicherheiten zu beseitigen und Datenverarbeitungen rechtskonform zu gestalten. Wir beobachten fortlaufend die rechtliche Entwicklung und weisen unsere Mandanten auf Handlungsbedarfe hin.

  • Seriöse Preisgestaltung: Es ist uns ein wichtiges Anliegen, unseren Mandaten die Datenschutzberatung bieten zu können, die Sie benötigen. Im persönlichen Erstgespräch ermitteln wir daher stets den konkreten Beratungsbedarf und die Aufgaben, die uns neben den gesetzlichen Pflichten als externer Datenschutzbeauftragter übertragen werden sollen. Im Anschluss stellen wir unverbindlich verschiedene Modelle für die künftige Zusammenarbeit zu seriösen Honoraren vor.

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Oder rufen Sie uns an: 0228-227 226-0


Unsere Pflichten und Aufgaben als externer Datenschutzbeauftragter

    Unser Tätigkeitsfeld umfasst eine Vielzahl von Pflichten und Aufgaben: Wir

  • beraten zu allen datenschutzrechtlichen Fragen Ihres Tagesgeschäfts und fungieren als direkter Ansprechpartner für die Entscheidungsträger Ihrer Organisation.
  • überwachen die Einhaltung der DSGVO und der relevanten weiteren Datenschutzgesetze und stellen eine datenschutzkonforme Verarbeitung sicher.
  • helfen Ihnen bei der Einführung eines effektiven Datenschutzmanagements und beraten Sie, wie Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten am sinnvollsten zugewiesen werden.
  • unterstützen Sie bei der Erfüllung der Rechenschaftspflicht, wonach eine rechtskonforme Datenverarbeitung aktiv dargelegt werden muss.
  • sensibilisieren und schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten und stellen hierbei Praxisbezüge zu Ihrer Organisation her.
  • dienen betroffenen Personen und Aufsichtsbehörden als Anlaufstelle für datenschutzrechtliche Fragen.
  • bieten eine Meldehotline, wenn der Verdacht einer Datenschutzverletzung besteht.

Unser Beratungsansatz als Ihr externer Datenschutzbeauftragter

Unser Ziel ist eine effiziente und lösungsorientierte Zusammenarbeit. Wir

  • finden auch auf komplexe Fragestellungen die passenden Antworten.
  • gewährleisten eine stets praxisorientierte Beratung und behalten die rechtlichen Entwicklungen für Sie im Blick.
  • verstehen uns als Problemlöser und nicht als Problembereiter.
  • ermöglichen auch sensible Datenverarbeitungen durch besondere Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen.
  • berücksichtigen bei unserer Beratung stets Ihr Kerngeschäft und sind darauf bedacht, die Ressourcen Ihrer Mitarbeiter nicht über Gebühr zu beanspruchen.
  • betreuen Sie gerne auf langfristiger und stets vertrauensvoller Basis.
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Benennung als externer Datenschutzbeauftragter: Die häufigsten Fragen

Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragen im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Dienstleisters als externen Datenschutzbeauftragten beantwortet:

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter nur unter bestimmten Voraussetzungen zu benennen, insbesondere wenn es sich um eine öffentliche Stelle handelt oder – bei nicht-öffentlichen Stellen – die Verarbeitung personenbezogener Daten als Haupttätigkeit die umfangreiche Verarbeitung besonders sensibler Daten umfasst. Darüber hinaus muss in Deutschland jede nicht-öffentliche Stelle einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn mindestens 20 Mitarbeiter ständig personenbezogene Daten verarbeiten.

Die Benennung eines externen Datenschutzbeauftragten hat mehrere Vorteile: Aufgrund seines beruflichen Schwerpunkts ist er auf Datenschutz und Datensicherheit spezialisiert. Da ein externer Dienstleister eine Vielzahl von Organisationen berät, profitieren diese von erheblichen Synergieeffekten. Weil ein externer Datenschutzbeauftragter für Fehlberatung haftet, werden durch seine Benennung die Risiken aufgrund von Bußgeldern und Schadensersatzforderungen gemildert. Darüber hinaus gilt der strenge arbeitsrechtliche Kündigungsschutz für ihn regelmäßig nur in eingeschränktem Umfang.

Ein „outgesourcter“, externer Datenschutzbeauftragter entlastet durch die Übernahme des Amts des Datenschutzbeauftragten interne Personalressourcen. Insoweit entfallen u.a. erhebliche Aus- und Fortbildungskosten, die für einen internen Datenschutzbeauftragten aufgewandt werden müssten. Aufgrund seiner Fachkenntnisse und Erfahrungen kann ein externer Dienstleister effizient und risikobasiert beraten und so eine unnötige Einbindung interner Ressourcen vermeiden. Er benötigt zudem keinen festen Arbeitsplatz nebst betrieblichen Arbeitsmitteln und kann einen Stellvertreter aus den eigenen Reihen stellen.

Ein externer Datenschutzbeauftragter bewahrt die beratene Organisation aufgrund seines risikobewährten und effektiven Vorgehens vor Datenschutzverletzungen, die zu Imageschäden und Bußgeldern führen können. Soweit ein renommierter und erfahrener externer Dienstleister beauftragt wird, profitiert die betreute Organisation von seinem guten Ruf bei Aufsichtsbehörden, Verbraucherschutzverbänden, Gewerkschaften und Betriebsräten. Dieser gute Ruf eines professionellen externen Datenschutzbeauftragten kann sich auch positiv auf Kundenbeziehungen und die Kooperation mit Businesspartnern auswirken.

Ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter hat insbesondere eine beratende und unterrichtende Funktion. Insoweit trägt er zu einer datenschutzkonformen Ausgestaltung und Anwendung von IT-Systemen bei und sensibilisiert die zuständigen Mitarbeiter entsprechend. Darüber hinaus überwacht er die Einhaltung der Datenschutzgesetze und entsprechender interner Vorgaben. Der Datenschutzbeauftragte muss im Fall einer sogenannten Datenschutz-Folgenabschätzung beratend hinzugezogen werden. Zudem fungiert er als Anlaufstelle für betroffene Personen und die Aufsichtsbehörden.

Ein Datenschutzbeauftragter kann sämtliche weiteren Aufgaben wahrnehmen, soweit diese nicht zu einem Interessenskonflikt mit seinen gesetzlichen Aufgaben führen. Unproblematisch kann ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter regelmäßig eingesetzt werden bei der Unterstützung zur Entwicklung von Konzepten etwa zur Information, Dokumentation, Risikobewertung, Auftragsverarbeitung, gemeinsamen Verantwortlichkeit, Einwilligung, Löschung und Bearbeitung von Betroffenenrechten. Häufig wird ein Datenschutzbeauftragter in der Praxis mit der Durchführung von Schulungen und Audits betraut.

Ein Datenschutzbeauftragter erfüllt einen gesetzlich vorgegebenen Aufgabenkatalog. Dieser umfasst insbesondere Beratungs-, Unterrichtungs- und Kontrolltätigkeiten. Die operative Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen gewährleistet ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter hingegen nicht. Dies ist Aufgabe der Fachbereiche. Soweit die verarbeitende Stelle keine besonderen Datenschutzrisiken aufweist, kann das Amt des Datenschutzbeauftragten mit überschaubarem Aufwand wahrgenommen werden. Beim internen Datenschutzbeauftragten fallen allerdings nicht unerhebliche Aus- und Weiterbildungszeiten zusätzlich an.