TK-Datenschutz

Wir unterstützen Sie dabei, die bereichsspezifischen Datenschutzregeln des TTDSG einzuhalten.

Vor allem Telekommunikationsunternehmen unterliegen den besonderen Regelungen des Telekommunikationsdatenschutzes. Aber auch Unternehmen, die nicht im Telekommunikationssektor tätig sind, kommen regelmäßig mit Fragen des Telekommunikationsdatenschutzes in Berührung. Soll die Privatnutzung des dienstlichen Internetzugangs, des Telefons oder des E-Mail-Postfachs in Ihrem Unternehmen erlaubt sein? Sollen beim Betrieb eines externen Call-Centers Gespräche mitgehört und aufgezeichnet werden? Diese Fragen unterliegen den sektorspezifischen Datenschutzbestimmungen des Telekommunikationsgesetzes – und künftig voraussichtlich eines neuen EU- Rechtsakts zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation (sog. Entwurf der ePrivacy-Verordnung).

Wir unterstützen Sie dabei, diese Regeln einzuhalten, ohne Ihre geschäftlichen Ziele außer Acht zu lassen. Dabei betrachten wir den gesamten „Customer Life-Cycle“, d. h. wir berücksichtigen die Verarbeitung von Bestands- und Verkehrsdaten von der Generierung im Vermittlungsgerät bis hin zur Rechnungsstellung und Löschung der Daten, einschließlich der Berücksichtigung etwaiger gesetzlicher Pflichten zur Speicherung für Ziele der öffentlichen Sicherheit und Strafverfolgung. Auch Ihre Abrechnungssysteme sowie Ihre Systeme zur Kunden- und Mitarbeiterverwaltung auditieren wir und empfehlen Maßnahmen, damit Sie bei Kontrollen der Aufsichtsbehörden „gewappnet“ sind. Ihre Mitarbeiter werden umfangreich von uns auf die für Sie geltenden speziellen Vorgaben geschult. Sprechen Sie uns gerne an, damit wir zusammen entsprechende Konzepte entwickeln können. Aus der Zusammenarbeit mit führenden Anbietern der Telekommunikationsbranche können wir in diesem Bereich auf einen langjährigen Erfahrungsschatz zurückgreifen.