Konzerndatenschutz

Wir unterstützen Sie bei der konzerninternen Datenübermittlung.

Sie gehen davon aus, dass ein Datenaustausch mit Ihrem Schwesterunternehmen ohne weiteres zulässig ist, da Sie derselben Unternehmensgruppe angehören? Leider birgt auch hier das Datenschutzrecht gewisse Fallstricke, vor denen wir Sie gerne bewahren möchten. Denn auch nach der EU-Datenschutzgrundverordnung gibt es grundsätzlich kein „Konzernprivileg“ – dies bedeutet, dass auch die unternehmensinterne Datenübermittlung weiterhin legitimiert werden muss, wobei wir Sie gerne unterstützen.